Allgemeine Geschäftsbedingungen
CE-Konformität EN 50082-1 und EN 50081-2
I. Allgemeines
1. Unsere Angebote erfolgen ausschließlich auf Grundlage
und unter Einbezug unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen,
die stets Vertragsbestandteil werden.
2. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen unserer
Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn wir deren
Einbezug vor oder bei Vertragsabschluß ausdrücklich
schriftlich anerkennen.
3. Gegenbestätigungen unserer Kunden mit abweichenden
Bedingungen wird bereits jetzt ausdrücklich widersprochen.
II. Angebot/Annahme
1. Unsere Angebote sind freibleibend und erfolgen unter
dem Vorbehalt des Zwischenverkaufs.
2. Bei uns eingehende Aufträge werden erst mit
der Übersendung der Auftragsbestätigung angenommen.
3. Abänderungen und Ergänzungen der getroffenen
Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer
schriftlichen Bestätigung. Gleiches gilt für
den Verzicht auf das Schriftformerfordernis.
III. Versand, Gefahrübergang,
Teillieferung
1. Der Transport erfolgt für Rechnung und auf Gefahr
des Kunden. Mit der Aufgabe der Ware an den ersten Frachtführer
geht die Gefahr - auch im Falle der Vereinbarung frachtfreier
Belieferung - auf den Kunden über.
2. Teillieferungen sind zulässig.
IV. Lieferfrist, -termine, -behinderung,
-verzug
1. Um die Einhaltung von Lieferterminen sind wir bemüht.
2. Bei Überschreitung der Lieferfrist wird uns
der Kunde eine Verlängerung von 3 Wochen einräumen.
3. Lieferfristen beginnen mit dem Zugang aller für
die Ausführung des Auftrages erforderlichen Daten
bei uns, frühestens jedoch mit Zugang der Auftragsbestätigung
beim Kunden sowie des Eingangs der 50 %igen Anzahlung
auf unser Konto.
4. Lieferfristen werden unterbrochen, sofern und sobald
der Kunde seine Verpflichtungen uns gegenüber nicht
erfüllt.
5. Von uns nicht zu vertretende Umstände oder Ereignisse,
welche die fristgemäße Leistung unmöglich
machen oder unzumutbar erschweren, z. B. Verkehrs- oder
Betriebsstörungen, Rohstoff- oder Energiemangel
, rechtmäßiger Streik oder Aussperrung verlängern
die Lieferfrist angemessen. Gleiches gilt, wenn die
vorbezeichneten Umstände bei unseren Vorlieferanten
eintreten, wobei es dort nicht auf die Rechtmäßigkeit
des Arbeitskampfes ankommt. Ist uns eine Vertragserfüllung
innerhalb der verlängerten Lieferfrist nicht bzw.
nur mit unzumutbaren Leistungserschwerungen möglich,
so sind wir berechtigt, vom Vertrag zurück zu treten.
Schadenersatzansprüche des Kunden sind in diesem
Falle außer in den Fällen des Vorsatzes oder
der groben Fahrlässigkeit unsererseits ausgeschlossen.
6. Setzt uns der Kunde im Falle des Verzuges eine angemessene
Nachfrist mit Ablehnungsandrohung, so ist er nach fruchtlosem
Fristablauf berechtigt, vom Vertrag zurück zu treten.
Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung
stehen dem Kunden nur zu, wenn der Verzug auf Vorsatz
und grobe Fahrlässigkeit zurück zu führen
ist.
V. Gewährleistung/Schadenersatz
1. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware nach Übergabe
unverzüglich auf Schäden, Fehler und Vollständigkeit
zu überprüfen. Erkennbare Mängel und
Fehlmengen sind unverzüglich, spätestens aber
innerhalb von 8 Tagen gerechnet ab Übergabe, verborgene
Mängel ab dem Zeitpunkt der Erkennbarkeit schriftlich
anzuzeigen. Maßgeblich ist insoweit der Zugang
der Anzeige. Läßt der Kunde diese Fristen
verstreichen, so gilt der Liefergegenstand als vertragsgemäß.
Spätere Einwendungen sind ausgeschlossen.
2. Transportschäden hat der Kunde in Abweichung
von Abs.1 binnen 4 Tagen per Einschreiben/Rückschein
spezifiziert gegenüber dem Transportführer
zu rügen, sofern die Rüge nicht bereits bei
Anlieferung erhoben und auf den Frachtpapieren vermerkt
wurde.
3. Im Mangelfalle sind wir nach unserer Wahl zur Ersatzlieferung
oder Nachbesserung berechtigt. Schlägt diese fehl,
so ist der Kunde zur Minderung oder Wandlung des Vertrages
berechtigt.
4. Weitergehende Ansprüche, isb. auf Schadenersatz
für Folgeschäden, sind ausgeschlossen, es
sei denn, sie wurden vorsätzlich oder grob fahrlässig
durch uns verursacht.
VI. Preise und Zahlungen
1. Unsere Rechnungen sind 50 % Anzahlung bei Auftragsbestätigung
und 50 % Restzahlung nach Lieferung ohne jeden Abzug
zahlbar, es sei denn es wird im Angebot anders ausgewiesen.
2. Gegenüber unserem Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises
ist die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes
oder die Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder titulierten
Forderungen und Ansprüchen möglich.
3. Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug,
so werden alle weiteren Forderungen, auch soweit sie
noch nicht fällig sind, sofort fällig gestellt.
Darüber hinaus wird hinsichtlich noch nicht ausgeführter
Aufträge der Kunde vorleistungspflichtig. Gleiches
gilt, wenn sich nach Vertragsabschluß die wirtschaftliche
Situation unseres Kunden wesentlich verschlechtert.
4. Im Verzugsfalle berechnen wir Zinsen in Höhe
von min. 10 %. Die Geltendmachung eines weitergehenden
Schadens bleibt vorbehalten. Der Kunde ist berechtigt,
uns gegebenenfalls einen niedrigeren Schaden nachzuweisen.
5. Bei Zahlungseinstellung, Vergleich oder Konkurs des
Kunden fallen Mengenrabatte, Skonti, etc. weg.
VII. Eigentumsvorbehalt
1. Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten
Ware bis zum Eingang aller Zahlungen für Warenlieferungen
aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor.
2. Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordnungsgemäßen
Geschäftsgang weiter zu veräußern, solange
er seinen Vertragspflichten nachkommt.
3. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung
ist ihm nicht gestattet. Jeden Eingriff Dritter in unser
Eigentum hat er uns unverzüglich mitzuteilen.
4. Erfüllt der Kunde seine Vertragspflichten uns
gegenüber nicht, so sind wir im übrigen befugt,
die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen. Der
Kunde hat insoweit kein Recht zum Besitz. Das Herausgabeverlangen
stellt keinen Rücktritt vom Vertrag dar. Wir sind
nach Rücknahme zur Verwertung befugt, der Verwertungserlös
ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden - abzüglich
angemessener Verwertungskosten - anzurechnen.
5. Der Kunde tritt bereits jetzt die aus der Weiterveräußerung
der Ware erwachsenden Forderungen gegen seine Kunden
einschließlich aller Nebenrechte an uns ab.
6. Er bleibt bis auf Widerruf zur Einziehung der an
uns abgetretenen Forderungen berechtigt.
7. Der Kunde ist verpflichtet, uns auf Verlangen die
Höhe der abgetretenen Forderungen und die Namen
und Anschriften der Wiederkäufer mitzuteilen.
8. Übersteigt der Wert unserer Sicherheiten unsere
Forderung um mehr als 15 %, so sind wir auf Verlangen
des Kunden nach unserer Wahl zur Freigabe des überschießenden
Teils der Sicherheiten verpflichtet.
9. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware auf eigene Rechnung
gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlsschäden zum
Neuwert zu versichern und uns auf Anforderung die Zahlung
der fälligen Prämien nachzuweisen.
VIII. Haftung
Unsere Haftung richtet sich nach den in den vorstehenden
Abschnitten getroffenen Vereinbarungen. Sonstige Schadenersatzansprüche,
insbesondere wegen der Verletzung vertraglicher Nebenpflichten,
Beratungsfehlern und unerlaubter Handlung sind außer
in den Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit
unsererseits ausgeschlossen.
IX. Gerichtsstand und Erfüllungsort
Gerichtsstand und Erfüllungsort für beide
Vertragspartner ist 2600 Wiener Neustadt in Österreich.
X. Schlußbestimmungen
Die Rechtsunwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt
die Verbindlichkeit der übrigen Bedingungen nicht.
Anstelle der unwirksamen Bedingungen sollen solche Regelungen
treten, die dem wirtschaftlichen Zweck des Vertrages
unter angemessener Wahrung der beiderseitigen Interessen
am nächsten kommen.
|